BFSG-Checkliste: Website und Online-Shop barrierefrei machen
Zuletzt aktualisiert: 2026-09-09 · This English version is the binding version of this document.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act in Deutschland um und betrifft die meisten Online-Shops und digitalen Dienstleistungen für Verbraucher. Diese Checkliste führt Schritt für Schritt durch die praktische Umsetzung.
1. Bin ich betroffen?
- Ja, wenn Sie über eine Website oder App Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen (Online-Handel) — auch mit Sitz außerhalb Deutschlands oder der EU.
- Ja, bei Bankdienstleistungen für Verbraucher, Personenverkehr, E-Books, Telekommunikation und bestimmten Produkten (z. B. Selbstbedienungsterminals, E-Reader).
- Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. €). Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.
- Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG — sobald Verbraucher bestellen können, aber schon.
2. Welche Anforderungen gelten?
- Die Anforderungen konkretisiert die BFSGV (Rechtsverordnung). Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG 2.1 Stufe AA übernimmt.
- Grundprinzip: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust — über den gesamten Bestellprozess hinweg, inklusive Warenkorb, Kasse, Bezahlung und Kundenkonto.
- Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung müssen in barrierefreier Form veröffentlicht werden (§ 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSGV) — die Barrierefreiheitserklärung.
3. Ist-Zustand prüfen
- Automatisierten WCAG-Scan der wichtigsten Seiten durchführen: Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Kasse, Konto, Kontakt, Impressum. Der FixRamp-Scanner prüft in einem echten Browser mit axe-core und listet jedes fehlerhafte Element mit CSS-Selektor.
- Ergebnis als datierten Bericht sichern — das ist Ihr erster Nachweis.
- Manuell ergänzen, was Automatik nicht kann: kompletter Bestellvorgang nur mit Tastatur, Stichprobe mit Screenreader (NVDA/VoiceOver), Zoom auf 200 %, Sinnhaftigkeit von Alternativtexten, verständliche Fehlermeldungen in Formularen.
4. Mängel nach Priorität beheben
- Kritisch und schwer zuerst: Tastaturfallen, fehlende Formularbeschriftungen, Buttons und Links ohne Text, Kontrast unter 4,5:1, fehlende Sprachangabe im HTML.
- Im Quellcode beheben (Templates, Design-Tokens, Komponenten), damit die Korrektur auf allen Seiten wirkt. Overlay-Widgets ersetzen keine Umsetzung und schützen nicht vor Abmahnungen.
- Generierte Code-Korrekturen prüfen, einbauen, danach erneut scannen und Behebung dokumentieren.
- Externe Anbieter einbinden (Payment, Chat, Cookie-Banner, Shop-System) und Konformitätsnachweise anfordern.
5. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
- Inhalt: Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterung, wie die Anforderungen erfüllt werden, Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen, zuständige Marktüberwachungsbehörde.
- Von jeder Seite aus verlinken (Footer). Anleitung: Accessibility statement guide; der Generator erstellt einen Entwurf aus Ihrem Scan.
6. Nachweise führen
- Alle Prüfberichte mit Datum, Umfang, Score und offenen Punkten aufbewahren. Die Marktüberwachungsbehörde (zentral: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit, MLBF in Magdeburg) kann Unterlagen anfordern.
- Änderungsprotokoll führen: Mangel → Korrektur → Verifikationsdatum.
- Konformitätserklärungen von Dienstleistern beilegen.
7. Bußgelder und Abmahnrisiko kennen
- Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 100.000 €; die Behörde kann das Angebot untersagen.
- In der Praxis schneller: Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände nach dem UWG sowie Beschwerden von Verbrauchern und Verbänden bei der Behörde.
8. Laufend überwachen
- Nach jedem Release erneut scannen — jede neue Komponente, jedes Banner, jede Kampagnenseite kann Barrieren einführen.
- Automatisieren: die Scan-API liefert JSON für CI oder einen wöchentlichen Job.
- Barrierefreiheitserklärung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen aktualisieren.
Was diese Checkliste nicht leistet
Automatisierte Tests erkennen nur einen Teil der WCAG-Kriterien. Wer alle Punkte abarbeitet, kann ernsthafte Bemühungen um Barrierefreiheit nachweisen — genau das prüfen Behörden und Gerichte — erhält aber keine Zertifizierung. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; bei hohem Risiko (Banken, Verkehr) zusätzlich ein manuelles Fachaudit beauftragen.
Rechtsgrundlagen: BFSG · BFSGV · Richtlinie (EU) 2019/882. English version: BFSG guide.
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